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   VG Karlsruhe, 15.04.2015 - 4 K 1910/13   

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VG Karlsruhe, 15.04.2015 - 4 K 1910/13 (https://dejure.org/2015,20727)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 15.04.2015 - 4 K 1910/13 (https://dejure.org/2015,20727)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 15. April 2015 - 4 K 1910/13 (https://dejure.org/2015,20727)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Justiz Baden-Württemberg

    Grenzabstand bei Umnutzung einer Scheune zu Wohnraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstandsflächen - Nutzungsänderung; Abstandsflächen; Wohnfriede; Befreiung; Baugrenze

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtsschutz eines Nachbarn gegen Umnutzung einer Scheune in ein Wohnhaus

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsschutz eines Nachbarn gegen Umnutzung einer Scheune in ein Wohnhaus

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • VGH Baden-Württemberg, 14.01.2010 - 8 S 1977/09

    Keine Beeinträchtigung nachbarlicher Belange bei Unterschreitung des

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.04.2015 - 4 K 1910/13
    Ob nach diesen Grundsätzen die streitgegenständliche Nutzungsänderung die Genehmigungsfrage in abstandsflächenrechtlicher Hinsicht neu aufwirft, hängt davon ab, ob der Wohnfrieden zu den durch das bauordnungsrechtliche Abstandsflächenrecht geschützten Belangen gehört (dafür: Bay. VGH, Urt. v. 03.12.2014 - 1 B 14.819 - juris; Hess. VGH, Urt. v. 14.03.2008, aaO; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.11.1986 - 3 S 1723/86 - juris; Beschl. v. 15.05.1991 - 3 S 1200/91 - aaO; a.A.: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.01.2010 - 8 S 1977/09 - juris; Beschl. v. 18.03.2014 - 8 S 2628/13 - juris; Sauter, LBO, Stand Jan. 2015, § 5 Rn. 3 ff.).

    Nachbarliche Belange sind in einem solchen Fall nur dann nicht erheblich beeinträchtigt, wenn die vorhandene Situation in Bezug auf das Nachbargrundstück durch bauordnungsrechtlich relevante Besonderheiten gekennzeichnet ist, die das Interesse des Nachbarn an der Einhaltung der Abstandstiefe deutlich mindern oder als weniger schutzwürdig erscheinen lassen (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.01.2010, aaO).

    Solche Besonderheiten können sich - und werden sich zumeist - aus den tatsächlichen Verhältnissen auf dem Nachbargrundstück ergeben (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.01.2010, aaO).

    Die für alle Vorschriften in den §§ 4 bis 37 LBO sowie Vorschriften aufgrund der Landesbauordnung geltende generelle Abweichungsregelung in § 56 Abs. 2 LBO wird durch § 6 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 LBO nicht verdrängt, sondern gilt ergänzend (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.01.2010, aaO).

    Aufgrund dieser Zielsetzung beschränkt der Begriff "zusätzlicher Wohnraum" den Anwendungsbereich der Norm nicht allein auf (Nutzungs-) Änderungen an bereits bestehenden Wohngebäuden, sondern begünstigt auch (Nutzungs-) Änderungen an bislang nicht wohnlich genutzten Bestandsgebäuden, wenn damit erstmals neuer Wohnraum geschaffen wird (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.01.2010, aaO).

    Da § 56 Abs. 2 Nr. 1 LBO einen Rechtsanspruch des Bauherrn begründet, ist es auch unschädlich, dass die angefochtene Baugenehmigung insoweit keine ausdrückliche Abweichungsentscheidung, sondern eine Befreiung nach § 56 Abs. 5 LBO enthält (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.01.2010, aaO).

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.1993 - 3 S 1655/93

    Befreiung nach BauGB § 31 nur bei Erforderlichkeit der Abweichung vom

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.04.2015 - 4 K 1910/13
    Für die Annahme einer Rechtsverletzung der Klägerin wäre daher unerheblich, ob sie durch die gewährte Befreiung überhaupt, also noch unterhalb der Schwelle der Rücksichtslosigkeit, durch eine Überschreitung der Baugrenze im nachbarschützenden Bereich tatsächlich beeinträchtigt wird (BVerwG, Beschluss vom 10.09.1984 - 4 B 147.84 - NVwZ 1985, 39; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 01.02.1999 - 5 S 2507/96 - BRS 62 Nr. 97; Beschluss vom 12.11.1993 - 3 S 1655/93 - BRS 55 Nr. 149).

    Nach ständiger Rechtsprechung der mit Bausachen befassten Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg haben (hintere) Baugrenzen regelmäßig drittschützende Wirkung, allerdings nur zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.06.2007 - 8 S 967/07 - VBlBW 2007, 387; Beschluss vom 12.11.1993 - 3 S 1655/93 - aaO; Beschluss vom 11.02.1993 - 5 S 2313/92 - VBlBW 1993, 470).

  • VGH Hessen, 14.03.2008 - 4 UE 2347/06

    Abstandsflächenrechtliche Beurteilung von Nutzungsänderungen (hier: Umbau einer

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.04.2015 - 4 K 1910/13
    Diese Beschränkung der abstandsrechtlichen Relevanz von Nutzungsänderungen dient dem sachgerechten Ausgleich der Interessen des Eigentümers, der sein Eigentum regelmäßig nur im Rahmen des Bestandsschutzes, d.h. im Rahmen der bisherigen Funktion, nutzen darf, wenn es mit Rechtsvorschriften nicht mehr im Einklang steht, und den Interessen des Nachbarn, der sich bisher nur auf bestimmte Auswirkungen des bestandsgeschützten Gebäudes einzurichten hatte (vgl. etwa Hess. VGH, Urt. v. 14.03.2008 - 4 UE 2347/06 - juris; VGB Bad.-Württ., Beschl. v. 10.09.1998 - 8 S 2137/98 - juris; Beschl. v. 15.05.1991 - 3 S 1200/91 - juris).

    Ob nach diesen Grundsätzen die streitgegenständliche Nutzungsänderung die Genehmigungsfrage in abstandsflächenrechtlicher Hinsicht neu aufwirft, hängt davon ab, ob der Wohnfrieden zu den durch das bauordnungsrechtliche Abstandsflächenrecht geschützten Belangen gehört (dafür: Bay. VGH, Urt. v. 03.12.2014 - 1 B 14.819 - juris; Hess. VGH, Urt. v. 14.03.2008, aaO; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.11.1986 - 3 S 1723/86 - juris; Beschl. v. 15.05.1991 - 3 S 1200/91 - aaO; a.A.: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.01.2010 - 8 S 1977/09 - juris; Beschl. v. 18.03.2014 - 8 S 2628/13 - juris; Sauter, LBO, Stand Jan. 2015, § 5 Rn. 3 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.09.1998 - 8 S 2137/98

    Abstandsflächenrelevante Nutzungsänderung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.04.2015 - 4 K 1910/13
    Im Übrigen habe der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Beschluss vom 10.09.1998 - 8 S 2137/98) entschieden, dass Nutzungsänderungen nur dann abstandsrechtlich beachtlich seien, wenn sie zu nachteiligen Auswirkungen auf die Nachbargrundstücke in einem der durch § 5 LBO geschützten Belange führen könnten.

    Diese Beschränkung der abstandsrechtlichen Relevanz von Nutzungsänderungen dient dem sachgerechten Ausgleich der Interessen des Eigentümers, der sein Eigentum regelmäßig nur im Rahmen des Bestandsschutzes, d.h. im Rahmen der bisherigen Funktion, nutzen darf, wenn es mit Rechtsvorschriften nicht mehr im Einklang steht, und den Interessen des Nachbarn, der sich bisher nur auf bestimmte Auswirkungen des bestandsgeschützten Gebäudes einzurichten hatte (vgl. etwa Hess. VGH, Urt. v. 14.03.2008 - 4 UE 2347/06 - juris; VGB Bad.-Württ., Beschl. v. 10.09.1998 - 8 S 2137/98 - juris; Beschl. v. 15.05.1991 - 3 S 1200/91 - juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 15.05.1991 - 3 S 1200/91

    Erhebliche Nutzungsänderung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.04.2015 - 4 K 1910/13
    Diese Beschränkung der abstandsrechtlichen Relevanz von Nutzungsänderungen dient dem sachgerechten Ausgleich der Interessen des Eigentümers, der sein Eigentum regelmäßig nur im Rahmen des Bestandsschutzes, d.h. im Rahmen der bisherigen Funktion, nutzen darf, wenn es mit Rechtsvorschriften nicht mehr im Einklang steht, und den Interessen des Nachbarn, der sich bisher nur auf bestimmte Auswirkungen des bestandsgeschützten Gebäudes einzurichten hatte (vgl. etwa Hess. VGH, Urt. v. 14.03.2008 - 4 UE 2347/06 - juris; VGB Bad.-Württ., Beschl. v. 10.09.1998 - 8 S 2137/98 - juris; Beschl. v. 15.05.1991 - 3 S 1200/91 - juris).

    Ob nach diesen Grundsätzen die streitgegenständliche Nutzungsänderung die Genehmigungsfrage in abstandsflächenrechtlicher Hinsicht neu aufwirft, hängt davon ab, ob der Wohnfrieden zu den durch das bauordnungsrechtliche Abstandsflächenrecht geschützten Belangen gehört (dafür: Bay. VGH, Urt. v. 03.12.2014 - 1 B 14.819 - juris; Hess. VGH, Urt. v. 14.03.2008, aaO; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 26.11.1986 - 3 S 1723/86 - juris; Beschl. v. 15.05.1991 - 3 S 1200/91 - aaO; a.A.: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 14.01.2010 - 8 S 1977/09 - juris; Beschl. v. 18.03.2014 - 8 S 2628/13 - juris; Sauter, LBO, Stand Jan. 2015, § 5 Rn. 3 ff.).

  • BVerwG, 08.05.1989 - 4 B 78.89

    Befreiung - Berücksichtigung des Einzelfalls

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.04.2015 - 4 K 1910/13
    Sie darf - jedenfalls von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind - nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (BVerwG, Beschluss vom 05.03.1999 - 4 B 5.99 - juris; BVerwG, Beschluss vom 08.05.1989 - 4 B 78.89 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG/BauGB Nr. 27).
  • BVerwG, 17.12.1998 - 4 C 16.97

    Hamburgischer Baustufenplan; übergeleiteter Bebauungsplan; Auslegung eines

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.04.2015 - 4 K 1910/13
    Die Befreiung müsste also zum Beispiel in einem Planänderungsverfahren gerade zum Inhalt des Bebauungsplans gemacht werden können, von dessen Festsetzungen abgewichen werden soll (BVerwG, Urteil vom 12.12.1998 - 4 C 16.97 - BVerwGE 108, 190).
  • BVerwG, 05.03.1999 - 4 B 5.99
    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.04.2015 - 4 K 1910/13
    Sie darf - jedenfalls von Festsetzungen, die für die Planung tragend sind - nicht aus Gründen erteilt werden, die sich in einer Vielzahl gleichgelagerter Fälle oder gar für alle von einer bestimmten Festsetzung betroffenen Grundstücke anführen ließen (BVerwG, Beschluss vom 05.03.1999 - 4 B 5.99 - juris; BVerwG, Beschluss vom 08.05.1989 - 4 B 78.89 - Buchholz 406.11 § 31 BBauG/BauGB Nr. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.06.2007 - 8 S 967/07

    Verletzung von Nachbarrechten bei Überschreitung der Baugrenze

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.04.2015 - 4 K 1910/13
    Nach ständiger Rechtsprechung der mit Bausachen befassten Senate des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg haben (hintere) Baugrenzen regelmäßig drittschützende Wirkung, allerdings nur zugunsten des an derselben Grundstücksseite liegenden Nachbarn (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.06.2007 - 8 S 967/07 - VBlBW 2007, 387; Beschluss vom 12.11.1993 - 3 S 1655/93 - aaO; Beschluss vom 11.02.1993 - 5 S 2313/92 - VBlBW 1993, 470).
  • VGH Baden-Württemberg, 20.01.2011 - 8 S 2567/10

    Auferlegung von Kosten eines Beigeladenen

    Auszug aus VG Karlsruhe, 15.04.2015 - 4 K 1910/13
    Der Billigkeit entspricht es im Regelfall nur dann, dem unterlegenen Teil die Kosten eines Beigeladenen aufzuerlegen, wenn der Beigeladene einen Antrag gestellt oder das Verfahren wesentlich gefördert hat (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 20.01.2011 - 8 S 2567/11 - VBlBW 2011, 279).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.1993 - 5 S 2313/92

    Nachbarschützende Wirkung von Baulinien und Baugrenzen

  • BVerwG, 19.09.1986 - 4 C 8.84

    Kriterien für eine drittschützende Wirkung baurechtlicher Normen;

  • VGH Baden-Württemberg, 13.08.2008 - 3 S 1668/07

    Abstandsfläche bei gestuft oder versetzt errichteten Bauwerken

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 3 S 569/09

    Doppelhaus; Grundstücksgrenze; Gebäudeaußenwände; Rücksprung; Grenzabstand;

  • VGH Bayern, 03.12.2014 - 1 B 14.819

    Der Schutzzweck der Abstandsflächenvorschriften erfasst auch den sog.

  • VGH Baden-Württemberg, 18.12.2007 - 3 S 2107/07

    Nachbarklage - zur Verwirkung des materiellen Abwehrrechts - zur Frage der

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.2014 - 8 S 2628/13

    Überprüfung der Abstandfläche bei Änderung von Hotel- zu Wohnnutzung;

  • VGH Baden-Württemberg, 01.02.1999 - 5 S 2507/96

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung: Vortreten von Gebäudeteilen in geringfügigem

  • VGH Baden-Württemberg, 29.01.1999 - 5 S 2971/98

    Nachbarklage wegen Unterschreitung der Abstandsfläche: öffentlich-rechtliche

  • BVerwG, 10.09.1984 - 4 B 147.84

    Spürbarkeit tatsächlicher Beeinträchtigung als Voraussetzung für eine

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2000 - 8 S 445/00

    Isolierte Genehmigung der Errichtung eines Bauwerks

  • BVerwG, 10.12.1982 - 4 C 49.79

    Ausnahmen - Befreiungen - Rechtswidrig - Subjektives Recht - Verletzung -

  • BVerwG, 12.01.1968 - IV C 10.66

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Befreiung von nicht nachbarschützenden

  • VGH Baden-Württemberg, 26.11.1986 - 3 S 1723/86

    Grenzabstandserheblichkeit einer erheblichen Nutzungsänderung

  • VG Karlsruhe, 17.10.2019 - 10 K 11594/17

    Baunachbarklage; fehlende Wege- und Leitungserschließung eines Grundstücks;

    Denn unabhängig davon, ob die streitgegenständliche Nutzungsänderung die Genehmigungsfrage in abstandsflächenrechtlicher Hinsicht neu aufwirft, steht der Klägerin ein Anspruch auf Zulassung einer Abweichung von den Abstandsvorschriften gemäß § 56 Abs. 2 Nr. 1 LBO zu (vgl. in einem ähnlich gelagerten Fall: VG Karlsruhe, Urteil vom 15.04.2015 - 4 K 1910/13 -, juris Rn. 31).

    Allerdings ermöglicht § 56 Abs. 2 LBO auch bei einer erheblichen Beeinträchtigung nachbarlicher Belange eine Abwägung der widerstreitenden öffentlichen und privaten Interessen (VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 14.01.2010 -8 S 1977/09 -, juris Rn. 11; VG Karlsruhe, Urteil vom 15.04.2015 - 4 K 1910/13 -, juris Rn. 38).

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